Formelles
Beantragung:
Die analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie sind beides anerkannte Therapie-Verfahren, die in Deutschland
von den Krankenkassen finanziert werden. Nach zwei oder drei Vorgesprächen
können Patient und Therapeut über ihre Zusammenarbeit entscheiden und eine
Kurz- oder Langzeittherapie beantragen. Erst nach der Kostenzusage durch die
Krankenkasse kann die Behandlung beginnen.
Voraussetzung ist eine sog. krankheitswertige Störung.
Hierzu gehören z.B. Angststörungen, depressive Störungen, Symptome im
Zusammenhang mit traumatischen Erfahrungen, Zwänge, Essstörungen,
psychosomatische Störungen und sog. Persönlichkeitsstörungen.
Neben dem formalen Antrag des Patienten reicht der Therapeut zur
Weiterleitung an einen Gutachter der Krankenkasse einen anonymisierten
Bericht ein, in dem die Symptome, wichtige Lebensereignisse, das
Problemverständnis und der Behandlungsplan beschrieben werden.
Privatpatienten haben unterschiedliche Vertragsbedingungen für ambulante
Psychotherapie, die bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden können.
Sie sind im Versicherungsvertrag fest gehalten. Eine Antragstellung ist
teilweise nicht erforderlich.
Für Kindern und Jugendliche ist auch die Behandlung möglich, da hierfür eine
Zulassung besteht. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ.
Hier ein Überblick über die von mir angebotenen Behandlungsmethoden:
- Analytische Psychotherapie: Einzelsitzungen: 80 bis max. 240-300 Std. 2-4 Stunden / Woche
- Gruppensitzungen: 80 bis 120 Stunden (max. 150) 2 x / Woche
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Einzelsitzungen: 50 bis 80 Stunden (max. 100) 1 x / Woche
- Gruppensitzungen: 40 bis 60 Doppelstunden (max. 80) 1 x / Woche
- Kurztherapie: 25 Stunden 1 x / Woche
