Formelles

Beantragung:

Die analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind beides anerkannte Therapie-Verfahren, die in Deutschland von den Krankenkassen finanziert werden. Nach zwei oder drei Vorgesprächen können Patient und Therapeut über ihre Zusammenarbeit entscheiden und eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragen. Erst nach der Kostenzusage durch die Krankenkasse kann die Behandlung beginnen.
Voraussetzung ist eine sog. krankheitswertige Störung.
Hierzu gehören z.B. Angststörungen, depressive Störungen, Symptome im Zusammenhang mit traumatischen Erfahrungen, Zwänge, Essstörungen, psychosomatische Störungen und sog. Persönlichkeitsstörungen.

Neben dem formalen Antrag des Patienten reicht der Therapeut zur Weiterleitung an einen Gutachter der Krankenkasse einen anonymisierten Bericht ein, in dem die Symptome, wichtige Lebensereignisse, das Problemverständnis und der Behandlungsplan beschrieben werden.

Privatpatienten haben unterschiedliche Vertragsbedingungen für ambulante Psychotherapie, die bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden können. Sie sind im Versicherungsvertrag fest gehalten. Eine Antragstellung ist teilweise nicht erforderlich.

Für Kindern und Jugendliche ist auch die Behandlung möglich, da hierfür eine Zulassung besteht. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ.

Hier ein Überblick über die von mir angebotenen Behandlungsmethoden: