Erstgespräch

Im Erstgespräch geht es um die erste Kontaktaufnahme, die schon ein erstes Verstehen der vorliegenden Problematik möglich machen kann.
Vielleicht sind weitere Termine (in der Regel reichen zwei bis fünf) hilfreich, um das weitere Vorgehen miteinander zu entwickeln und die Frage einer weiteren Zusammenarbeit zu klären. Hierbei ist es meine Aufgabe, den  Patienten über meine diagnostische Sicht und die sich ergebenden Behandlungsoptionen aufzuklären, die dann als weitere Entscheidungsbasis für die Wahl der verschiedenen Psychotherapieformen dienen kann.
Als Psychoanalytiker liegt mein Arbeitsschwerpunkt in der analytischen Psychotherapie. In meiner Praxis biete ich folgende Verfahren an:

Für erwachsene Patienten:

für Kinder und Jugendliche (ab ca. 14 Jahren):

Hierbei können durchaus längere Wartezeiten zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn entstehen, die gemeinsam besprochen werden. Ein verträglicher Modus des Umgangs damit wird in diesem Fall entwickelt.

Wissenswertes:

Sie haben das sog. Erstzugangsrecht zum niedergelassenen Psychotherapeuten
(von der für die kreisfreie Stadt Dortmund zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen–Lippe (KVWL) bin ich zugelassen, d.h, ich kann mit allen gesetzlichen und somit auch Privaten Krankenkassen meine Leistungen abrechnen).
Das heißt, dass Sie als Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung lediglich Ihre Versichertenkarte und einen gültigen Überweisungsschein (für das „Fachgebiet“ Psychotherapie) benötigen um zum vorher telefonisch vereinbarten Erstgesprächstermin zu erscheinen.

Weitere Informationen zu den analytischen Verfahren und Wirksamkeit bieten die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV) und die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) mit folgenden Links: